25 | Wie den akademischen Grad führen?
»Wie führt man den akademischen Grad?«
Magister- und Bachelor-/Master-/PhD-Grade werden hinter dem Namen geführt. Diplom- und Doktorgrade werden vor dem Namen geführt.
Es wird nur der höchste erlangte Grad dem Namen hinzugefügt:
- Wer einen Master-Abschluss erlangt hat, führt daher nicht mehr die Angabe des grundständigen Studienabschlusses; so wird bspw. aus »Dipl. Finanzw. (FH) Max Mustermann« vielleicht ein »Max Mustermann, LL.M.« oder aus »Erika Mustermann, B.A.« eine »Erika Mustermann, M.Sc.«.
- Wer promoviert wurde und damit den höchsten akademischen Grad erlangt hat, führt nicht mehr die Angabe des vorangegangenen Studienabschlusses; somit wird aus »Max Mustermann, LL.M.« vielleicht ein »Dr. jur. Max Mustermann« oder aus »Erika Mustermann, M.Sc.« eine »Dr. phil. Erika Mustermann«.
Grade dürfen nur in der Form geführt werden, die in der Verleihungsurkunde angegeben ist!
Wurde der Diplomgrad einer Fachhochschule mit dem Zusatz (FH) verliehen, darf dieser Zusatz bei der Führung des Grades nach wie vor nicht weggelassen werden. Das Weglassen wäre eine Straftat, da das Diplom nicht an einer Universität erworben wurde. Hintergrund ist dazu, dass die deutschen FH-Diplomabschlüsse international dem Bachelor gleichgestellt sind; die deutschen Univ.-Diplomabschlüsse sind hingegen dem Master gleichgestellt. Wer also den bei der Vergabe vorgegebenen Zusatz »(FH)« weglässt, schreibt sich selbst seinen Abschluss zu Unrecht vom Bachelor- auf Masterniveau um und führt somit einen nicht erworbenen akademischen Grad.
Die unrechtmäßige Führung eines akademischen Grades ist in Deutschland eine Straftat gemäß § 132a StGB (Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen) und kann mit Freiheitsstrafe belegt werden.
Bachelor-Bezeichnungen
Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat in ihren Strukturvorgaben festgelegt, dass in Deutschland folgende Abschlussbezeichnungen zu verwenden sind:
- Bachelor of Arts (B.A.) = Absolventen der Sozial-, Sprach-, Kultur-, Informations- und Wirtschaftswissenschaften
- Bachelor of Science (B.Sc.) = Absolventen der Architektur-, Natur-, Human-, Ingenieur- und Wirtschaftswissenschaften, Mathematik sowie der Informatik
- Bachelor of Engineering (B.Eng.) = Absolventen der Ingenieurswissenschaften
- Bachelor of Laws (LL.B.) = Absolventen der Rechtswissenschaften
- Bachelor of Education (B.Ed.) = Absolventen des Lehramtstudiums
An Kunst- und Musikhochschulen kommen außer dem Bachelor of Arts folgende Abschlussbezeichnungen hinzu:
- Bachelor of Fine Arts (B.F.A.) = Absolventen der Studiengänge zur (bildenden) Kunst
- Bachelor of Music (B.Mus.) = Absolventen musischer Studiengänge
- Bachelor of Musical Arts (B.M.A.) = Absolventen des Studiums Operngesang
Der Absolvent muss die Abschlussbezeichnung so führen, wie sie verliehen wurde, und dies ohne Zusatz der studierten Fachrichtung oder des Studiengangsnamens.
Die Bezeichnung wird hinter dem Namen geschrieben, beispielsweise Erika Mustermann, B.A. (ohne Leerschritt zwischen B. und A.!), oder in Worten nachgestellt: Erika Mustermann, Bachelor of Arts.
Der Bachelor-Grad darf nicht um einen fachlichen Zusatz oder einen Hinweis auf die Art der Bildungseinrichtung ergänzt werden, die den Bachelor-Grad verliehen hat (z. B.: (FH) oder (Univ.)). Der Grund dafür ist, dass es in Deutschland keine für die Hochschulart spezifisch unterschiedlichen Vorgaben (z. B. Dauer des Studiums) gibt und alle Hochschularten denselben Akkreditierungsanforderungen unterliegen.
Master-Bezeichnungen
Konsekutive Masterstudiengänge bauen auf einen entsprechenden Bachelor auf. Ebenso kann nach einem Diplom-Studiengang ein Master-Studiengang absolviert werden. Für konsekutive Studiengänge gibt es zur Vereinfachung nur die folgenden sieben Mastergrade. Fachliche Zusätze sind dabei nicht möglich.
- Master of Arts (M.A.) = Absolventen in Sprach- und Kulturwissenschaften, Sport, Sportwissenschaft, Sozialwissenschaft, Kunstwissenschaft, Künstlerisch angewandte Studiengänge, Darstellende Kunst, teilw. Wirtschaftswissenschaften
- Master of Science (M.Sc.) = Absolventen in Naturwissenschaften, Mathematik, Informatik, teilw. Ingenieurwissenschaften, teilw. Wirtschaftswissenschaften
- Master of Engineering (M.Eng.) = Absolventen in Ingenieurwissenschaften
- Master of Laws (LL.M.) = Absolventen in Rechtswissenschaften (außer Staatsexamen)
- Master of Fine Arts (M.F.A.) = Absolventen in Freier Kunst, »künstlerischen Kernfächern« an Kunsthochschulen
- Master of Music (M.Mus.) = Absolventen in Musik
- Master of Education (M.Ed.) = Voraussetzungen für ein Lehramt
Die Abschlussbezeichnungen weiterbildender, nicht-konsekutiver Masterstudiengänge können von den Hochschulen abweichend von den Bezeichnungen für konsekutive Masterstudiengänge vergeben werden. Die Abschlussbezeichnungen müssen aber nicht von denen für konsekutive Masterstudiengänge abweichen. Etwa jeder zehnte weiterbildende, nicht-konsekutive Masterstudiengang verleiht eine abweichende Abschlussbezeichnung, davon die Hälfte den Master of Business Administration (MBA).
Der Absolvent muss die Abschlussbezeichnung so führen, wie sie verliehen wurde, und dies ohne Zusatz der studierten Fachrichtung oder des Studiengangsnamens.
Die Bezeichnung wird hinter dem Namen geschrieben, beispielsweise Erika Mustermann, M.A. (ohne Leerschritt zwischen M. und A.!), oder in Worten nachgestellt: Erika Mustermann, Master of Arts. Oder auch: Erika Mustermann, MBA bzw. Erika Mustermann, Master of Business Administration.