03 | Zu Webseiten verweisen
»Beim Zitieren von Unternehmenswebseiten: Soll Hrsg. auch im Kurztitel hinter Unternehmen stehen?« Jede Website bzw. Webseite muss a) nach Autor (falls ausgewiesen), b) nach Thema (falls ausgewiesen) und c) nach Herausgeber (falls ausgewiesen; anderenfalls Impressum verwenden) zitiert werden und so auch im Literatur- und Quellenverzeichnis einsortiert werden: Autor / Hrsg., Publikationsjahr, Webseiten-Titel.